Ausweisung von neuen Gewerbeflächen - Gemeinderat beschließt Aufstellung des Bebauungsplans für das neue Gewerbegebiet „A7 Westhausen“

Auf Grund der verkehrsgünstigen Lage an der Bundesstraße B29 und der Autobahn A7 weist die Raumnutzungskarte des Regionalplans Ostwürttemberg die Gemeinde Westhausen als “regional bedeutsamen Standort für Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen“ aus. Um diesem Anspruch auch künftig gerecht werden zu können, soll südlich der Bundesstraße B29 das neue Gewerbegebiet „A7 Westhausen“ mit rund 5,5 ha bebaubaren Gewerbeflächen entstehen.

Aktuell gibt es in Westhausen nur noch vereinzelt unbebaute Gewerbegrundstücke. Diese sind jedoch in Privatbesitz und konnten bisher, trotz anhaltender Bemühungen der Gemeinde, nicht für eine Bebauung verfügbar gemacht werden. Alle gemeindeeigenen Gewerbegrundstücke sind zwischenzeitlich bebaut oder vergeben, sodass momentan keine gemeindeeigenen Gewerbeflächen mehr angeboten werden können. Die Möglichkeiten für Neuansiedlungen sowie die wichtigen Entwicklungsmöglichkeiten für ansässige Firmen sind somit derzeit nicht vorhanden.

In den vergangenen Jahren erhielt die Gemeinde Westhausen wiederholt Anfragen

von Unternehmen, auch mit größerem Flächenbedarf, denen nicht entsprochen werden konnte. Es zeichnet sich deshalb seit langem ab, dass die Standortvorteile genutzt und die Gewerbeflächen dringend erweitert werden müssen.

Im Flächennutzungsplan ist für die Entwicklung südlich der B29 bereits eine Fläche von 18 ha vorgesehen. Diese Fläche liegt günstig, am Knotenpunkt von A7 und B29, fernab von den vorhandenen Wohngebieten. Die Anschlussstelle zur Autobahn ist nur 750 m entfernt und die B29 soll zeitnah aus Richtung Westen bis zur Einfahrt Westhausen 4-spurig ausgebaut. Darüber hinaus kann das Gebiet über eine Brücke über die B 29 vom Bahnhof (Bahnstrecke Aalen – Nördlingen) sowie mehreren Bushaltestellen, in wenigen Minuten fußläufig oder mit dem Fahrrad erreicht werden, was insbesondere für Berufspendler von Bedeutung ist.

Schon seit 2013 hat die Gemeinde Westhausen mehrfach Standortuntersuchungen veranlasst, um die Vor- und Nachteile alternativer Standorte zu bewerten und gegeneinander abzuwägen und auf diese Weise den geeignetsten Standort für eine langfristige Gewerbeentwicklung zu finden. Im Jahr 2016 fand zur weiteren Gewerbeentwicklung in Westhausen ein sogenannter Scoopingtermin mit den zuständigen Fachbehörden statt. Als Fazit dieser Behördenabstimmung wurde anschließend ein Aufstellungsbeschluss für ein Gewerbegebiet südlich der B29 (damals noch Bebauungsplan „Vordere Röte“) gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange veranlasst, anschließend jedoch nicht weiterverfolgt.

In der Zwischenzeit erreichten die Gemeinde Westhausen wiederholt interessante Anfragen von Firmen - zum Teil auch mit größerem Flächenbedarf. Von diesen Anfragen ermutigt, hat sich der Gemeinderat nun dazu entschlossen, das Verfahren zum Gewerbegebiet südlich der B29 wieder aufzunehmen bzw. neu zu eröffnen und somit das im Regionalplan verfolgte Ziel zur Schaffung eines Gewerbegebietes an diesem so verkehrsgünstig gelegenen Standort im Sinne der gesamten Region voranzutreiben.

Hierzu wurde vom Gemeinderat nun in der öffentlichen Sitzung am 18. November 2020 der Aufstellungsbeschluss für das neue Gewerbegebiet „A7 Westhausen“ gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Ziel ist es, hier Firmen mit hochwertigen Arbeitsplätzen anzusiedeln, die gerade in der heutigen Zeit wichtiger denn je sind. Somit ist dieser Beschluss ein wichtiger Schritt für eine weiterhin gute Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Westhausen und eine erfolgreiche Zukunft der Gemeinde.

Ihre Anprechpartner:
Bürgermeister Markus Knoblauch

Zimmer 2.0

Tel.: 07363 / 84-20

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