1. Anmeldung/Registrierung bei der Gemeinde Westhausen
* alle vorhandenen Ausweisdokumente + Lichtbild mitbringen

2. Leistungsantrag stellen

3. evtl. Mietvertrag abschließen

4. Name am Briefkasten anbringen
 

 
Bürgerbüro Gemeinde Westhausen

Tel.: 07363/84-10 oder 07363/84-11

bis 31.05.2022:        - Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
                                     - sog. Krankenscheine

 

ab 01.06.2022:         - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Jobcenter oder Sozialamt)
                                    - gesetzliche Versicherung (Krankenkasse) ist verpflichtend
                                    - Möglichkeit der Einrichtung eines eigenen Bankkontos

Weitere Informationen und alle aktuellen Änderungen finden Sie auch ab Ukraine-Newsletter Nr. 6 auf der Homepage des Landratsamtes Ostalbkreis (Link siehe unten unter „Ukraine-Newsletter des LRA Ostalbkreis“).

Bei Fragen rund um das Thema Leistungen:

Hotline des Jobcenters Ostalbkreis: 07361 980-5300

   

- kostenlose Nutzung aller Nahverkehrsmittel in Baden-Württemberg
- als Nachweis genügt ein gültiger ukrainischer Ausweis oder Pass
- Regelung gilt vorerst bis zum 15. Juni 2022
- ukrainischer Führerschein ist bei vorübergehendem Aufenthalt auch in Deutschland gültig (jeweilige Fahrzeugklassen)
- wenn ukrainische geflüchtete in Deutschland ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben, gilt die ukrainische Fahrerlaubnis noch 6 Monate, danach muss der Führerschein in einen deutsches Dokument umgeschrieben werden (Absolvierung einer theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland erforderlich)

Kindergarten:

  • Kinder bis 6 Jahre können ab Ankunft in der Gemeinde einen Kindergarten besuchen
  • Anmeldeformular ausfüllen (siehe unten) und per Post oder Mail an Frau Vaas senden
  • Folgendes ist am 1. Tag vorzuweisen:
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und die ärztliche Impfberatung
  • Bescheinigung über die Masern-Impfpflicht
  • Gesundheitsbestätigung (Covid-19)
  • Weiteres:
  • Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge sowie Mittagessen unter:

www.ostalbkreis.de / Formular Center / Jugend und Familie (Sprache kann ausgewählt werden)


Schule:

Voraussetzungen:

  • Kinder ab 6 Jahren können eine Schule besuchen (für Kinder, welche sich weniger als 6 Monate in Baden-Württemberg aufhalten, besteht keine Schulpflicht, aber eine Schulberechtigung)
  • Kinder müssen in einer Gemeinde angemeldet sein
  • bei Bedarf einfach im Sekretariat der Propsteischule melden
  • zur Anmeldung in der Schule Lichtbild mitbringen
     

Bildungsangebote:

 

Weitere Links:

  • FAQ des Kultusministeriums Baden-Württemberg zum Thema Beschulung:

km-bw.de/,Lde/startseite/service/infos-zum-ukraine-krieg

Voraussetzungen:

  • Antrag auf Erwerbstätigkeit beim Landratsamt Ostalbkreis (auslaenderbehoerde(at)ostalbkreis.de) stellen
  • Fiktionsbescheinigung des Landratsamtes Ostalbkreis notwendig (kann direkt bei Antrag auf Aufenthaltserlaubnis mitbeantragt werden)
     

Bundesagentur für Arbeit:
Informationen zur Arbeitssuche:          
Hotline: 0911/178-7915
https://www.arbeitsagentur.de/ukraine
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/aalen/ukraine

 

Voraussetzungen für Eltern:

  • Niederlassungserlaubnis

ODER

  • Aufenthaltserlaubnis mit Berechtigung auf Erwerbstätigkeit


Weitere Voraussetzungen für Eltern bei Besitz einer humanitären Aufenthaltserlaubnis:

  • rechtmäßiger Aufenthalt (erlaubt, geduldet oder gestattet) in Deutschland für mindestens 3 Jahre

UND

  • rechtmäßige Erwerbstätigkeit oder Bezug von Lohnersatzleistungen (ALG I) zum Zeitpunkt des Kindergeldbezugs
 

Wichtig:

Alle ukrainischen Geflüchteten, die aktuell aufgrund des Krieges in ihrem Heimatland nach Deutschland einreisen, besitzen eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, also eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz. Sie haben somit vorerst keinen Anspruch auf Kindergeld, da sie die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllen!

Weitere Informationen:
Flyer Kindergeld

Regelmäßiger Stammtisch für Geflüchtete in Westhausen.

Weitere Treff- und Begegnungsmöglichkeiten
Treff- und Begegnungsmöglichkeiten vor Ort
Hilfe für ukrainische Frauen und Mütter
Ladys Frühstück

Weitere Infos:

Freundeskreis Asyl Westhausen
Vorstand: Anita Beck
Eichelweg 4
73463 Westhausen
Tel.: 07363/4198

LRA Ostalbkreis:

Informationen:               

https://www.ostalbkreis.de/sixcms/detail.php?_topnav=36&_sub1=31788&_sub2=32162&_sub3=2203&_sub4=328768&id=328766

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua


Geldleistungen und Krankenhilfe:                      

E-Mail: sozialhilfe-ukraine(at)ostalbkreis.de
 

Allgemeine Ansprechpartnerin:

Frau Ceyhan

Tel.: 07361/5031086

E-Mail: fatma.ceyhan(at)ostalbkreis.de

 

Bundesagentur für Arbeit:

Informationen zur Arbeitssuche: 

Tel.-Nr.: 0911/178-7915

https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

 

Landkreistag Baden-Württemberg:

Hotline für ukrainische Flüchtende: 0800 7022500


Freundeskreis Asyl Westhausen:

Vorstand: Anita Beck
Eichelweg 4
73463 Westhausen
Tel.: 07363/4198

Wohnraum für die Geflüchteten

Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung, eine Einliegerwohnung oder Zimmer vermieten möchten, melden Sie unverbindlich per Mail oder telefonisch bei der Gemeindeverwaltung.


Ehrenamtliche Mithilfe und Unterstützung

Wer sich ehrenamtlich engagieren und die Geflüchteten unterstützen möchte, darf sich gerne bei der Gemeindeverwaltung oder dem Freundeskreis Asyl melden.

 

Spendenkonto der Gemeinde Westhausen und Sachspenden

Wenn Sie den in Westhausen angekommenen Geflüchteten aus der Ukraine helfen wollen, können Sie das sehr gerne tun. Die Gemeindeverwaltung wird alle Spendengelder zu 100 % dafür verwenden, den Geflüchteten hier in Westhausen einen guten Start zu ermöglichen.

Spendenkonto:

Gemeinde Westhausen
IBAN: DE40 6006 9544 0002 1740 06
Verwendungszweck: „SPENDE UKRAINE“

 

Wollen Sie Sachspenden abgeben? Melden Sie sich einfach bei der Gemeindeverwaltung, diese nimmt auch gerne ihre Sachspenden auf.

Hannes Vetter

Ordnungsamt

Tel.: 07363/84-26

Anita Beck

Freundeskreis Asyl Westhausen

Eichelweg 4, 73463 Westhausen

Tel.: 07363/4198

Hannes Vetter

Hauptamt

Tel.: 07363/84-26

Jana Luckas

Hauptamt

Tel.: 07363/84-35