Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den Wahlscheinantrag. Mit diesem können Sie die Briefwahlunterlagen beim Bürgerbüro beantragen.

 

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auf folgenden Wegen möglich:
 

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro (Tel.Nr. 07363/84-0) wenden.

 

Nach aktuellen Informationen werden wir die Stimmzettel für die Bundestagswahl erst ca. 2 Wochen vor dem Wahltermin erhalten, weshalb ein Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen kann.

In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit hingewiesen, die Briefwahl auch vor Ort im Rathaus auszuüben, um der Postlaufzeit beim Rückversand der Briefwahlunterlagen entgegenzuwirken.

     
 

Die Wahllokale in der Gemeinde Westhausen erreichen Sie wie folgt:

 

Wahlbezirk 001, Westhausen Bereich I

Wahllokal: Gemeindesaal St. Martin, Silvesterstraße 3, 73463 Westhausen

Wahlbezirk 002, Westhausen Bereich II

Wahllokal: Rathaus Westhausen, Bürgersaal, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen

Wahlbezirk 003, Reichenbach

Wahllokal: Bürgersaal im Kindergarten Reichenbach, Lange Straße 16, 73463 Westhausen

Wahlbezirk 004, Westerhofen

Wahllokal: Dorfhaus Westerhofen, Im Auchtfeld 8, 73463 Westhausen

Wahlbezirk 005, Lippach

Wahllokal: Gemeindehaus der Kath. Kirchengemeinde, Kirchstraße 2, 73463 Westhausen

 

Die Briefwahl wird im Rathaus Westhausen, kleiner Sitzungssaal, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen ausgezählt.

   

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.

Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?

Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Das Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) hat mitgeteilt, dass das Auswärtige Amt nicht nur den sog. Auslandsdeutschen, sondern auch hiesigen Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht.

Außerdem betont das BMI, dass kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand (vgl. §28 Abs. 4 BWO) unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen können als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt. Eine Kostenerstattung für den Expressversand scheidet aber auch in diesen Urlaubsfällen aus (vgl. bereits Ausführungen in den 9. Hinweisen der Landeswahlleiterin vom 13.12.2024).

Generell:

Auch "im Urlaubsfall" ist Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen. Insofern unterscheidet sich das weitere Verfahren nicht von den Auslandsdeutschen, die den Kurierweg nutzen wollen. 

Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ oder hier entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird.