Heiraten bei Kerzenschein
Dieses Jahr haben Brautpaare wieder die Möglichkeit, sich am
Freitag, den 05. Dezember 2025 und Samstag, den 06.Dezember.2025,
im Schein von Kerzen im Rathaus Westhausen das Ja-Wort zu geben.
Wie auch in den letzten Jahren wird das Rathaus bei den Candle-Light-Trauungen in ein Meer aus Blumen und Kerzen getaucht. Es entsteht eine romantische Atmosphäre, die durch warmen Kerzenglanz unterstrichen wird.
Die Candle-Light-Trauungen finden stündlich statt.
Sie haben Interesse, sich bei goldenem Lichterglanz in die Ehe führen zu lassen? Dann stehen Ihnen Frau Kohnle, Frau Ladenburger und Frau Peuker vom Standesamt gerne für nähere Informationen zur Verfügung.
Kontakt: Telefon: 07363 84-10 und 84-11, E-Mail: standesamt(at)westhausen.de
Wir freuen uns schon auf Ihre Candle-Light-Trauung!



Zum 01. Mai 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts in Kraft getreten.
Dieses Gesetz schafft zahlreiche neue Möglichkeiten zur Namensführung für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder. Ebenso für die Änderung bestehender Namen.
Die wichtigsten Neuerungen haben wir nun für Sie zusammengefasst:
- Geltungsbereich:
Das neue Namensrecht gilt grundsätzlich für Personenstandsfälle (z.B. Geburt, Eheschließung), die ab dem 01. Mai 2025 eintreten. - Rückwirkende Anpassung:
In vielen Fällen können auch bereits bestehende Namen an das neue Recht angepasst werden. - Persönliche Vorsprache erforderlich:
Die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung erfordert einen Termin beim Standesamt. Je nach Fall kann die Zustimmung einer weiteren Person notwendig sein.
Anbei finden Sie Erklärvideos zur Namensführung, die die Änderungen veranschaulichen.
Ehenamen
Kindesnamen
Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen an die MitarbeiterInnen im Standesamt wenden.
Standesamt Westhausen
Jahnstraße 2
73463 Westhausen
Ansprechpartner:
Frau Kohnle
Frau Ladenburger
Frau PeukerTel.: 07363/84-0