Das Geschirrmobil der Gemeinde Westhausen kann bei Festen und Veranstaltungen den Einsatz von Einweg-, Papp- und Plastikgeschirr ersetzen. Durch die Mehrfachverwendung von Porzellangeschirr wird ein effektiver Beitrag zur Abfallvermeidung geleistet.

Die Gemeinde Westhausen vermietet das Geschirrmobil gegen Erhebung eines Benutzungsentgelts an ortsansässige Vereine und Organisationen. 

Eine Vermietung an ortsansässige Privatpersonen ist nachrangig zu einer Vermietung an Vereine und Organisationen möglich. Das Geschirrmobil kann nur komplett angemietet werden. Eine Anmietung von separaten Teilstücken (Geschirr, Spülmaschine, Besteck) ist nicht möglich.

Die Gemeinde Westhausen erhebt für die Benutzung des Geschirrmobils ein privatrechtliches Entgelt, entsprechend der Benutzungsdauer des Geschirrmobils.

Das Entgelt beträgt:

  • Bei ortsansässigen Vereinen und Organisationen:
    für den ersten Benutzungstag: 65,00 Euro
    für jeden weiteren Tag: 50,00 Euro
  • Bei ortsansässigen Privatpersonen:
    für den ersten Benutzungstag: 80,00 Euro
    für jeden weiteren Tag: 50,00 Euro

Das Entgelt ist sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Angebrochene Tage gelten als volle Benutzungstage, sofern nicht lediglich an diesem Tag die Abholung oder Rückgabe erfolgt.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei:
Michaela Kocher

Ortsbauamt

Zimmer 3.2

Tel.: 07363 / 84 - 31

Benutzungsordnung Geschirrmobil
Bestandsliste