Wasserschutzgebiete

Geplante Festsetzung der Wasserschutzgebiete des GVWV Kapfenburg

Informationen zur geplanten Festsetzung der Wasserschutzgebiete des GVWV Kapfenburg

Der Gemeindeverwaltungs- und Wasserversorgungsverband (GVWV) Kapfenburg betreibt auf den Gemarkungen Lauchheim und Westhausen mehrere Brunnen zur Trinkwasserversorgung. Für diese Wasservorkommen sollen nun rechtskräftige Schutzgebiete ausgewiesen werden.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Schutzgebiete:

1. Wasserschutzgebiet Schachtbrunnen (SB) Werth 1 und 2 (Gemarkungen Lauchheim und Westhausen)

2. Wasserschutzgebiet Tiefbrunnen (TB) Blach und Tiefbrunnen Westerhofen 1 und 2 (Gemarkungen Lauchheim, Hülen, Röttingen und Westhausen)

3. Wasserschutzgebiet Tiefbrunnen Stetten (Gemarkungen Lauchheim, Röttingen und Lippach)

Am Mittwoch, den 29. März 2017 hatte der GVWV Kapfenburg zu einer Informationsveranstaltung bzgl. der Festsetzung dieser Wasserschutzgebiete in den Bürger- und Sitzungssaal im Rathaus in Lauchheim eingeladen. Die Verbandsvorsitzende Schnele konnte hier zahlreiche Behördenvertreter, Landwirte und Gäste begrüßen. 

Nach dem Vortrag von Herrn Huber, Geschäftsbereichsleiter Wasserwirtschaft und Frau Fuchs vom Geschäftsbereich Landwirtschaft (jeweils Landratsamt Ostalbkreis) hatten die Anwesenden Zeit, sich anhand der aufgehängten Karten einen Überblick zu verschaffen.

Ergebnisse der anschließenden Diskussion waren:

  1. Persönliche Gespräche der Betroffenen mit den Behörden 
    (Terminvereinbarung auf Initiative der Betroffenen)
  2. Offenlegung der Rechtsverordnungen
  3. Eine Beratung in den Gemeinderäten Westhausen und Lauchheim findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Nachfolgend können die Pläne zu den Wasserschutzgebieten entsprechend den fachtechnischen Abgrenzungen durch den Geologen sowie die Entwürfe der Rechtsverordnungen abgerufen werden.

Eine offizielle Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Verfahren wird noch folgen.