Öffentliche Bekanntmachung

Gemeindeverwaltungs- und Wasserversorgungsverband Kapfenburg (GVWV Kapfenburg)

Flächennutzungsplan – 5. Änderung „Gewerbegebiet Röttinger Straße – 1. Erweiterung“ in Westhausen-Lippach des Gemeindeverwaltungs- und Wasserversorgungsverbandes Kapfenburg

Ortsübliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der GVWV Kapfenburg hat in seiner Verbandsversammlung am 22. Januar  2018 den Vorentwurf des Flächennutzungsplans „5. Änderung – Gewerbegebiet Röttinger Straße – 1. Erweiterung“ in Westhausen-Lippach (Plandatum: 11.01.2018) gebilligt und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach 
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Unterlagen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans wurden dementsprechend gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 26. Januar 2018 bis 16. Februar 2018 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt.
Der Änderungsbereich umfasst das Flurstück 321 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 314 (Feldweg) der Gemarkung Lippach mit einer Größe von ca. 0,21 ha.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Erstellung eines Büro-/Verwaltungsgebäudes für den dort ansässigen Gewerbebetrieb.

Seitens der Öffentlichkeit sind keine Bedenken oder Einwendungen eingegangen. Die von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verbandsversammlung des GVWV Kapfenburg in öffentlicher Sitzung am 08. Mai 2018 abgewogen. Des Weiteren wurde dem Flächennutzungsplan des GVWV Kapfenburg – 5. Änderung „Gewerbegebiet Röttinger Straße – 1. Erweiterung“, Westhausen-Lippach (Plandatum: 11.01.2018) zugestimmt und beschlossen, eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereichs und den Inhalt der Flächennutzungsplan-Änderung ist der dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Röttinger Straße – 1. Erweiterung“ als Anlage 4 beigefügte Lageplan vom 11.01.2018. Der Flächennutzungsplan-Änderung wird die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 1) des Büros LK&P. Ingenieure GbR, Mutlangen vom 11.01.2018/28.02.2018/18.04.2018, der Bewertungsplan zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Anlage 2) des Büros LK&P. Ingenieure GbR, Mutlangen vom 11.01.2018 sowie der Lageplan zur externen Ersatzmaßnahme im Rahmen der Eingriffs- / Ausgleichsproblematik (Anlage 3) des Büros LK&P. Ingenieure GbR, Mutlangen vom 11.01.2018 beigefügt.

Die folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen der Auslegung verfügbar und einsehbar:

Art der umweltbezogenen Information

Urheber

Schutzgut (gemäß Umweltbericht) und Themen

Umweltbericht

LK&P. Ingenieure

▪  Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume
- keine geschützten oder schützenswerten Strukturen im Plangebiet vorhanden
     - bisherige Nutzung überwiegend Grünland, teilweise bereits Wegeflächen versiegelt oder teilversiegelt 
- Plangebiet für keine Tierart essentieller Lebensraum, Nahrungsgäste können ausweichen
- Vorkommen von Offenlandbrütern möglich, aufgrund der Umgebungssituation mit Siedlungsrand und Stromtrasse aber unwahrscheinlich
 - keine seltenen oder gefährdeten Pflanzenarten im Plangebiet vorhanden
▪ Boden / Fläche
     - Verlust von Boden durch Bebauung führt zu erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut
 - Flächenverlust gegeben, aufgrund von Vorbelastungen und geringer Plangebietsgröße aber vertretbar
▪ Wasser
     - Oberflächengewässer nicht beeinträchtigt
- Flächenversiegelung durch geplante Bebauung führt zur geringerem Grundwasserzufluss 
▪   Klima / Luft
     - luftklimatische Situation durch Lage am Siedlungsrand kaum beeinträchtigt
    - gewisse Zunahme des PKW-Verkehrs im Planungsraum zu erwarten
 - Frischluftproduktion und Kaltluftströme werden nicht wesentlich beeinflusst
▪ Landschaftsbild / Erholung
- Erweiterung des Gewerbebetriebes auf kleiner Fläche beeinträchtigt das Landschaftsbild nicht, da Siedlungsrand kaum verändert wird, Eingrünung sorgt langfristig ggf. sogar für gewisse Verbesserung
- Naherholungsfunktionen werden nicht beeinträchtigt
▪ Mensch
     - gewisse Mehrbelastung von Lärm in den   
       bestehenden Mischgebieten
▪ Kultur- und Sachgüter - keine vorhanden
▪ Wechselwirkungen - keine vorhanden
▪ Sonstige 
- Plangebiet im Regionalplan als Übergangsbereich zu einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung und einem regionalen Grünzug ausgewiesen, durch geringe Größe des Gebiets und abschließender Ausformung des Siedlungsrandes wird den Zielen des Regionalplans aber nicht widersprochen

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Landratsamt Ostalbkreis Naturschutzbehörde

 

Wasserwirtschaft

 

 

 

 

 

 

Umwelt und Gewerbeaufsicht

 

Landwirtschaft

 

 

 

 

Regionalverband und Höhere Raumordnungsbehörde RP Stuttgart

 

 

 

Arbeitskreis Naturschutz Ostwürttemberg

 

▪ Externe Maßnahme 
 - Hinweis auf Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu Sicherung der Maßnahme
▪ Abwasserbeseitigung
- Hinweis auf bisher nicht gewährleistete ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung und eine notwendige wasserrechtliche Genehmigung
▪ Altlasten und Bodenschutz 
   - Bodenverlust wird im Umweltbericht korrekt
     dargestellt und ist zu berücksichtigen
▪ Oberirdische Gewässer und Gewässerbau 
- Anregung zur Berücksichtigung von Jagst und Lachgraben bei ggf. erforderlichen zukünftigen Ausgleichsmaßnahmen im Ortsteil Lippach
▪ Lärmschutz 
 - Hinweis auf ggf. zu erwartende Lärmkonflikte im Bereich der angrenzenden Wohnhäuser durch Produktions-, Lager- und Fahrgeräusche 
▪ Geruchsimmissionen 
- Hinweis auf angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb mit Zuchtsauenhaltung und erforderliche Abstände in Bezug auf Geruchsbelastungen im Gewerbegebiet
- Anregung, die externe Ersatzmaßnahme an dem bestehenden und angrenzenden Feldweg umzusetzen
▪ Regionaler Grünzug und schutzbedürftiger Bereich für Erholung
 - Hinweis auf Lage des Plangebiets im Übergang zu einem regionalen Grünzug sowie zu einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung
- Aufgrund der geringen Gebietsgröße und der endgültigen Ausformung des Siedlungsrandes aber keine Konflikte mit den Zielen der Regionalplanung zu erwarten
▪ Externe Ersatzmaßnahme 
- Hinweise zur Gestaltung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der sonstigen Planungen
▪ Regionalplan 
- Hinweis auf Lage des Plangebiets im Übergang zu einem regionalen Grünzug sowie zu einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung

Fachgutachten

Büro LK&P. Ingenieure,
Mutlangen (Anlage 2);
Büro LK&P. Ingenieure,
Mutlangen (Anlage 3)

Bewertungsplan zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
Lageplan zur externen Ersatzmaßnahme im Rahmen der Eingriffs- / Ausgleichsproblematik   

 

Ort und Dauer der Auslegung der Flächennutzungsplan-Änderung werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans des GVWV Kapfenburg – „Gewerbegebiet Röttinger Straße – 1. Erweiterung“ mit seinen beigefügten Unterlagen wird in der Zeit vom

vom 08. Juni 2018 bis 09. Juli 2018

während den allgemeinen Öffnungszeiten 
beim Bürgermeisteramt Lauchheim, Rathaus, Hauptstraße 28, 73466 Lauchheim 
im Flur des Obergeschosses am Eingang zum Bürger- und Sitzungssaal 
sowie 
beim Bürgermeisteramt Westhausen, Rathaus, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen 
im Flur des 1. Obergeschosses öffentlich ausgelegt.

Während des Beteiligungszeitraumes können von Jedermann Stellung­nahmen zum Entwurf, schriftlich oder auch mündlich zur Niederschrift bei den Bürgermeisterämtern in Lauchheim und in Westhausen ab­gegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Flächennutzungsplanes ent­halten. Die eingereichten Stellungnahmen werden im Gemeinderat der Stadt Lauchheim und der Gemeinde Westhausen vorberaten und dann der Verbandsversammlung des GVWV Kapfenburg zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Eingegangene Stellungnahmen werden mit jeweiliger Namensnennung öffentlich behandelt. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellung­nahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberück­sichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Ergänzender Hinweis zur Flächennutzungsplan-Änderung: 
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Lauchheim, 28. Mai 2018


gez. Andrea Schnele
Verbandsvorsitzende