Ortsübliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der GVWV Kapfenburg hat in seiner Verbandsversammlung am 22. Januar 2018 den Vorentwurf des Flächennutzungsplans „5. Änderung – Gewerbegebiet Röttinger Straße – 1. Erweiterung“ in Westhausen-Lippach (Plandatum: 11.01.2018) gebilligt und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Unterlagen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans wurden dementsprechend gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 26. Januar 2018 bis 16. Februar 2018 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt.
Der Änderungsbereich umfasst das Flurstück 321 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 314 (Feldweg) der Gemarkung Lippach mit einer Größe von ca. 0,21 ha.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Erstellung eines Büro-/Verwaltungsgebäudes für den dort ansässigen Gewerbebetrieb.
Seitens der Öffentlichkeit sind keine Bedenken oder Einwendungen eingegangen. Die von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verbandsversammlung des GVWV Kapfenburg in öffentlicher Sitzung am 08. Mai 2018 abgewogen. Des Weiteren wurde dem Flächennutzungsplan des GVWV Kapfenburg – 5. Änderung „Gewerbegebiet Röttinger Straße – 1. Erweiterung“, Westhausen-Lippach (Plandatum: 11.01.2018) zugestimmt und beschlossen, eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereichs und den Inhalt der Flächennutzungsplan-Änderung ist der dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Röttinger Straße – 1. Erweiterung“ als Anlage 4 beigefügte Lageplan vom 11.01.2018. Der Flächennutzungsplan-Änderung wird die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 1) des Büros LK&P. Ingenieure GbR, Mutlangen vom 11.01.2018/28.02.2018/18.04.2018, der Bewertungsplan zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Anlage 2) des Büros LK&P. Ingenieure GbR, Mutlangen vom 11.01.2018 sowie der Lageplan zur externen Ersatzmaßnahme im Rahmen der Eingriffs- / Ausgleichsproblematik (Anlage 3) des Büros LK&P. Ingenieure GbR, Mutlangen vom 11.01.2018 beigefügt.
Die folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen der Auslegung verfügbar und einsehbar:
Art der umweltbezogenen Information | Urheber | Schutzgut (gemäß Umweltbericht) und Themen |
Umweltbericht | LK&P. Ingenieure | ▪ Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Landratsamt Ostalbkreis Naturschutzbehörde
Wasserwirtschaft
Umwelt und Gewerbeaufsicht
Landwirtschaft
Regionalverband und Höhere Raumordnungsbehörde RP Stuttgart
Arbeitskreis Naturschutz Ostwürttemberg
| ▪ Externe Maßnahme |
Fachgutachten | Büro LK&P. Ingenieure, | Bewertungsplan zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung |
Ort und Dauer der Auslegung der Flächennutzungsplan-Änderung werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans des GVWV Kapfenburg – „Gewerbegebiet Röttinger Straße – 1. Erweiterung“ mit seinen beigefügten Unterlagen wird in der Zeit vom
vom 08. Juni 2018 bis 09. Juli 2018
während den allgemeinen Öffnungszeiten
beim Bürgermeisteramt Lauchheim, Rathaus, Hauptstraße 28, 73466 Lauchheim
im Flur des Obergeschosses am Eingang zum Bürger- und Sitzungssaal
sowie
beim Bürgermeisteramt Westhausen, Rathaus, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen
im Flur des 1. Obergeschosses öffentlich ausgelegt.
Während des Beteiligungszeitraumes können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, schriftlich oder auch mündlich zur Niederschrift bei den Bürgermeisterämtern in Lauchheim und in Westhausen abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Flächennutzungsplanes enthalten. Die eingereichten Stellungnahmen werden im Gemeinderat der Stadt Lauchheim und der Gemeinde Westhausen vorberaten und dann der Verbandsversammlung des GVWV Kapfenburg zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Eingegangene Stellungnahmen werden mit jeweiliger Namensnennung öffentlich behandelt. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Ergänzender Hinweis zur Flächennutzungsplan-Änderung:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Lauchheim, 28. Mai 2018
gez. Andrea Schnele
Verbandsvorsitzende