Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplans "Am Reichenbach" in Westhausen-Reichenbach

Änderung des Bebauungsplans „Am Reichenbach“ in Westhausen-Reichenbach im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Am Reichenbach – 1-Änderung“ im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Mai 2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Reichenbach“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Entsprechend wurde hierzu der Entwurf des folgenden Bebauungsplanes gebilligt und der Auslegungsbeschluss gefasst:

Bebauungsplan „Am Reichenbach – 1. Änderung“ in Westhausen-Reichenbach

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Am Reichenbach“ stammt aus dem Jahr 2016 (Plandatum 11.05.2016). Maßgebend für die Bebauungsplanänderung „Am Reichenbach – 1. Änderung“ ist der Lageplan vom 24.05.2017 des Architekturbüros Bloss aus Adelmannsfelden. 

Aus erschließungsbeitragsrechtlichen Gründen soll der ca. 45 m lange nordwestliche „Stich“ der Schillerstraße aus dem Plangebiet herausgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine Teilfläche von 515 m² des Grundstücks Flst. Nr. 184, welche aus dem Geltungsbereich entfernt wird. Somit wird die Geltungsbereichsgrenze östlich des Flst. Nr. 183/3 geschlossen. Die planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans „Am Reichenbach“ behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Da durch die geringfügige Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann diese im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange sind somit nicht erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Umweltprüfung stattfindet.

Ort und Dauer der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan-Entwurf und die Begründung liegen in der Zeit vom

19.06.2017 bis 21.07.2017 (jeweils einschließlich)

während den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses, beim Bürgermeisteramt Westhausen, Rathaus, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen im Flur des 1. Obergeschosses öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde (Rathaus) vorgebracht werden.

Hinweise: 
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Eingegangene Stellungnahmen werden mit jeweiliger Namensnennung öffentlich behandelt. 
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Westhausen, den 08.06.2017

gez. Herbert Witzany
Bürgermeister