Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplans „Rinnenbach – 1. Erweiterung“ in Westhausen-Lippach

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplans „Rinnenbach – 1. Erweiterung“ in Westhausen-Lippach im Rahmen der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen hat am 21. Juni 2017 in öffentlicher Sitzung den von der Arbeitsgemeinschaft a2Plan Ingenieure Westhausen und bloss architektur, Adelmannsfelden erstellten Plan-Vorentwurf für den Bebauungsplan „Rinnenbach – 1. Erweiterung“ in Lippach in der Fassung vom 21. Juni 2017 gebilligt und beschlossen, einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes steht als Download zur Verfügung.

Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereiches und den Inhalt des Bebauungsplanes ist der Lageplan vom 21. Juni 2017.

Des Weiteren hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 19. Juli 2017 die vorläufige Fassung der Begründung zum Bebauungsplan-Vorentwurf „Rinnenbach – 1. Erweiterung“ in Lippach gebilligt und beschlossen, das Bebauungsplanverfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Außerdem wurde beschlossen, mit diesem Vorentwurf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Rinnenbach – 1 Erweiterung“ Lippach einschließlich der vorläufigen Begründung wird deshalb gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom

11. August 2017 bis 11. September 2017
(jeweils einschließlich)

während den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses, beim Bürgermeisteramt Westhausen, Rathaus, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen im Flur des 1. Obergeschosses öffentlich ausgelegt.

Während dieser Zeit können hierzu Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Westhausen, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen abgegeben werden. Es wird gebeten, hierbei die volle Anschrift und die betroffenen Grundstücke anzugeben. Die Stellungnahmen werden auf jeden Fall angenommen, auch wenn dieser Bitte nicht entsprochen wird. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Westhausen, den 28. Juli 2017

gez.
Herbert Witzany
Bürgermeister