Land gewährt finanzielle Soforthilfe

Soforthilfe für die Geschädigten des Unwetters vom 29. und 30. Mai 2016

Das Landratsamt Ostalbkreis richtet ab Montagnachmittag Antrags- und Auszahlstellen ein

Ab Montag, 6. Juni 2016, 14:00 Uhr erhalten Unwettergeschädigte bei der Landkreisverwaltung in Aalen und Schwäbisch Gmünd finanzielle Soforthilfe. Das Innenministerium des Landes hat grünes Licht für die schnelle und unkomplizierte Hilfe gegeben. Insgesamt stehen für den Regierungsbezirk Stuttgart 1,3 Mio. Euro zur Verfügung.

nnenminister Thomas Strobl hatte Landrat Klaus Pavel am Samstagnachmittag in Künzelsau den Bewilligungsbescheid überreicht. Die Soforthilfe soll in erster Linie dabei helfen, dass Unwettergeschädigte erste unumgängliche Beschaffungen von verloren gegangenen Gegenständen des täglichen Bedarf tätigen können. Landrat Pavel freut sich über die schnelle Hilfe des Landes: „Ich bedanke mich herzlich beim Land und bei Innenminister Strobl für die kurzfristige Zusage der Hilfe. Am vergangenen Montag habe ich mich in einem ersten Schreiben um Soforthilfe bemüht, am Freitag haben wir dann eine Zusammenstellung der vorläufigen Schäden im Kreis an den Innenminister übersandt und bereits einen Tag später erhielten wir die Zusage. So sieht unbürokratisches Handeln aus!“

Auch die Landkreisverwaltung wird nun schnell reagieren und richtet ab Montag, 6. Juni 2016, 14:00 Uhr Antrags- und Auszahlstellen für die Soforthilfe

- im Landratsamt Aalen, Stuttgarter Str. 41, 1. Stock, Großer Sitzungssaal, 
- im Landratsamt Schwäbisch Gmünd, Haußmannstraße 29, 1. Stock, Sitzungssaal,

ein. Am Montag sind die Antrags- und Auszahlstellen bis 17:00 Uhr geöffnet, von Dienstag bis Freitag sind die Öffnungszeiten von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr. „Wir werden die Soforthilfen zunächst eine Woche lang auszahlen oder überweisen und Ende dieser Woche entscheiden, ob die Aktion fortgesetzt werden muss“, erläutert der Landrat und bittet aufgrund des zu erwartenden Andrangs schon vorab um Verständnis, dass eventuell mit Wartezeiten zu rechnen ist.

Die Gewährung der Soforthilfe ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Begünstigt werden können grundsätzlich nur Privatpersonen/-haushalte, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Ledigen 25.000 Euro und bei Verheirateten 50.000 Euro nicht übersteigt.
  • Schäden bei Gewerbetreibenden bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Für diese werden spezielle Programme angeboten. Ausnahme: Kleine Gewerbebetriebe mit höchstens 10 Beschäftigten. Für diese gilt das Soforthilfe-Programm.
  • Durch die Soforthilfe gefördert werden können bis zu 50 Prozent des glaubhaft gemachten, nicht anderweitig - z. B. über Versicherungsleistungen abgedeckten - Schadens, jedoch nicht mehr als

    - 500 Euro je Person,
    - 2.500 Euro je Haushalt,
    - 5.000 Euro je kleinem Gewerbebetrieb.

Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landratsamts unter www.ostalbkreis.de zum Download eingestellt und werden auch direkt bei den Antrags- und Auszahlstellen des Landratsamts bereitgehalten. Neben dem Antragsformular müssen Antragsteller ihren Personalausweis und - soweit möglich - Fotos bzw. anderweitige Nachweise über die entstandenen Schäden vorlegen.

Ab sofort ist auch eine Telefon-Hotline für Fragen zur Soforthilfe geschaltet: Tel. 07361 503-1241