Lärmaktionsplan 2016

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlussfassung zur Fertigstellung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Westhausen

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlussfassung zur Fertigstellung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Westhausen nach 
§ 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nach Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht ist nach § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für Hauptverkehrsstraßen eine Lärmaktionsplanung durchzuführen. Diesbezüglich wurden von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) Lärmkarten erstellt und veröffentlicht. Auf Grundlage dieser Ergebnisse ergibt sich für die Gemeinde Westhausen nach § 47 d BImSchG die Notwendigkeit, einen Lärmaktionsplan für den Straßenverkehr im Bereich der Bundesstraßen B29 und B290 sowie der Bundesautobahn A7 aufzustellen.

Wie vom Gemeinderat beschlossen, wurde das Büro Dr. Brenner Ingenieursgesellschaft mbH Dresden/Aalen mit der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Westhausen beauftragt. Am 11. Mai 2016 wurde der Berichtsentwurf für den Lärmaktionsplan in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vorgestellt, in welchem u. a. kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen wurden. Mit diesem Berichtsentwurf wurde entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates im Zeitraum vom 23. Mai 2016 bis 30. Juni 2016 die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchgeführt. Für die Öffentlichkeit lag der Berichtsentwurf für den Lärmaktionsplan in dieser Zeit im Rathaus Westhausen aus und konnte auch auf der Internetseite www.westhausen.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Nach Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat nun in öffentlicher Sitzung am 26. Oktober 2016 dem vorgelegten Schlussbericht in der Fassung vom 14. Oktober 2016 zugestimmt und den Lärmaktionsplan 2016 der Gemeinde Westhausen beschlossen. Der vorgenannte Beschluss zum Lärmaktionsplan 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Lärmaktionsplan 2016 der Gemeinde Westhausen kann während den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) beim Bürgermeisteramt Westhausen, Rathaus, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen eingesehen sowie auf dieser Seite als PDF-Datei heruntergeladen werden (siehe unten).

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird der Lärmaktionsplan 2016 der Gemeinde Westhausen an das Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) sowie an die EU-Kommission gemeldet. Von den zuständigen Behörden sind die im Lärmaktionsplan festgeschriebenen Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen. Jedoch haben diese beschlossenen Maßnahmen keine Rechtsbindung für den zuständigen Baulastträger der Bundesstraßen bzw. der Autobahn. Im Rahmen der nationalen und verwaltungstechnischen Vorschriften erfolgt eine Prüfung durch den Straßenbaulastträger. Die Umsetzung von im Lärmaktionsplan verankerten Lärmminderungsmaßnahmen erfolgt vorbehaltlich dieser Prüfung und hinreichender Finanzmittel. Aktionspläne sind alle 5 Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren.