Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Westhausen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 16.05.2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen gefasst. Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 04.06.2018 bis 08.06.2018 beim Bürgermeisteramt Westhausen, im Flur des 1. Obergeschosses, 73463 Westhausen während der Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht aus. Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Auslegungsende schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt Westhausen Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Westhausen, 28.05.2018

gez. Ziegler Bürgermeisteramt