Außerdem kommt es immer wieder vor, dass Besucher Hunde mit auf den Friedhof nehmen. Wir möchten darauf hinweisen, dass es gem. § 4 Abs. 2 der Friedhofsordnung nicht gestattet ist, auf den Friedhof Tiere mitzubringen. Hiervon ausgenommen sind lediglich Blindenhunde. Wir bitten um Beachtung!
Ihre Gemeindeverwaltung Westhausen