Verhalten auf dem Friedhof

Bei der Gemeindeverwaltung sind Beschwerden darüber eingegangen, dass in mehreren Gräbern Kot von Tieren, vermutlich von Hunden, gefunden wurde. Wir bitten deshalb, die Eingangstore des Friedhofes geschlossen zu halten, um das Eindringen von Tieren zu vermeiden.

Außerdem kommt es immer wieder vor, dass Besucher Hunde mit auf den Friedhof nehmen. Wir möchten darauf hinweisen, dass es gem. § 4 Abs. 2 der Friedhofsordnung nicht gestattet ist, auf den Friedhof Tiere mitzubringen. Hiervon ausgenommen sind lediglich Blindenhunde. Wir bitten um Beachtung!

Ihre Gemeindeverwaltung Westhausen