Die Regierungspräsidentin Susanne Bay hat heute (Donnerstag, 7. August 2025) einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 7.035.800 Euro an die Gemeinde Westhausen übergeben. Damit wird nun die Kläranlage in eine Gemeinschaftskläranlage der Gemeinde Westhausen sowie der Stadt Lauchheim im Oberen Jagsttal ausgebaut. Gemeinsam betreiben sie derzeit drei Kläranlagen in Westhausen, Lippach und Lauchheim. Mit der Vergrößerung und Modernisierung des Kläranlagenstandorts Westhausen werden anschließend die beiden Standorte Lippach und Lauchheim stillgelegt. Dadurch entfällt die Einleitung des gereinigten Abwassers in die Jagst im Bereich der Wasserschutzgebiete „Westerhofen“ und „Stetten“. Das geplante Vorhaben reduziert somit die Gewässerbelastung in diesen Bereichen und sichert dadurch den Schutz wertvoller Wasserschutzgebiete.
Der angrenzende Bucher Stausee sowie dessen Umgebungsgebiete (beispielsweise das „Naturschutzgebiet Vorbecken Buch“) profitieren ebenfalls vom Ausbau zur Gemeinschaftskläranlage. Die Erweiterung der Gemeinschaftskläranlage ist ein weiterer Baustein für eine zukunftsfähige und effektive Abwasserbeseitigung. Die verbesserte Reinigungsleistung ist von großer Bedeutung für die Flora und Fauna des empfindlichen Ökosystems der angrenzenden Schutzgebiete.
„Ich freue mich, dass wir mit der Förderung der Gemeinschaftskläranlage einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Abwasserbeseitigung im Oberen Jagsttal leisten können“, hob Regierungspräsidentin Susanne Bay hervor. „Von der besseren Reinigungsleistung der zukünftigen Anlage profitiert vor allem auch das Ökosystem im Umkreis. Zusätzlich steht diese Unternehmung für einen verantwortungsvollen Umgang mit unserer wichtigsten Ressource, dem Wasser. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die dieses Projekt vorantreiben.“
Markus Knoblauch, Bürgermeister der Gemeinde Westhausen betonte: „Über den herausragenden Förderbescheid für unser interkommunales Projekt „Abwasserbeseitigung Oberes Jagsttal“ der Stadt Lauchheim und der Gemeinde Westhausen freuen wir uns sehr. Somit können wir dieses wichtige Vorhaben für eine umweltgerechte, effiziente, wirtschaftliche und damit zukunftsfähige Abwasserbeseitigung der beiden Kommunen mit großen Schritten vorantreiben, was ohne die großzügige Förderung des Landes nicht möglich gewesen wäre. Unser herzlicher Dank gilt allen Projekt-Beteiligten, insbesondere auch dem Regierungspräsidium Stuttgart, für die gute Zusammenarbeit und die großartige Unterstützung unseres Zukunftsprojekts.“
Kommunen investieren in die Zukunft
Der Ausbau zu einer Gemeinschaftskläranlage am Standort Westhausen erhöht den Einwohnerwert (EW) von 6.700 auf 18.000 EW und kostet rund 11,3 Millionen Euro. Der Begriff Einwohnerwert ist eine einheitliche Bemessungsgröße. Sie bildet die tägliche organische Abwasserbelastung einer Person ab – auch Industrie- und Gewerbeabwässer werden in entsprechende Einwohnerwerte umgerechnet. Das Gemeinschaftsprojekt der beiden Kommunen erhielt für den aktuellen Funktionsabschnitt einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 7 Millionen Euro. Der weitere Umbau des Standorts Westhausen sowie der Bau der Leitungstrassen zwischen Westhausen und Lippach ist in fünf Funktionsabschnitte untergliedert. Die Standorte Lippach und Lauchheim werden zurückgebaut.
Hintergrundinformationen
Ziel der Förderung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2024) ist es, notwendige Vorhaben zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu fördern, insbesondere um unzumutbare hohe Gebühren- und Beitragsbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Landesweit stehen für das Programmjahr 2025 im Bereich „Kommunale Abwasserbeseitigung“ 96,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Im Regierungsbezirk Stuttgart wurden für das Programmjahr 2025 insgesamt 93 Anträge gestellt. Der dafür erforderliche Bedarf an Mitteln liegt bei rund 94 Millionen Euro. Dem Regierungspräsidium Stuttgart wurden knapp 50,5 Millionen Euro zugewiesen. Das bedeutet, dass mehr als 50 Prozent des gemeldeten Bedarfs gedeckt werden kann. Aktuell können 28 Maßnahmen im Programmjahr 2025 gefördert werden.