Aus diesem Grund erhalten die Gebührenschuldner ab Dezember 2022 einen Brief mit einer beigefügten Karte zur Zählerstandsablesung. Die Verarbeitung der Zählerstände erfolgt über die Deutsche Post. Die abgelesene Karte muss bis spätestens 31. Dezember 2022 in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden. Das Porto wird von der Gemeinde übernommen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Zählerstände über die Homepage der Gemeinde Westhausen unter folgendem Link zurückzumelden:
https://www1.dpeps.de/zaehlerw/zaehlerw.nav?evu=5710
Ferner kann die Meldung auch per E-Mail an das Steueramt gesendet werden:
Das Steueramt steht für eventuelle Rückfragen gerne zur Verfügung. Bei fehlendem Rücklauf wird der Verbrauch geschätzt. Die Verbrauchsabrechnung 2022 wird voraussichtlich im März 2023 zugestellt.