Durch die langanhaltende Trockenheit sind die Pegel der Gewässer im Ostalbkreis auf ein sehr niedriges Niveau abgesunken. Nach den aktuellen Wettervorhersagen soll die Trockenheit noch länger anhalten. Niedrige Wasserstände und hohe Wassertemperaturen führen zu Sauerstoffmangel. In den Gewässern stellt sich für die Fische und anderen Wasserlebewesen ein zunehmend bedrohlicher Zustand ein. Jeder Tropfen Wasser wird nun im Gewässer gebraucht. Jegliche Wasserentnahme verschärft die ohnehin kritische Situation in den Bächen und Flüssen.
Grundsätzlich darf Wasser zwar in geringen Mengen aus Flüssen und Bächen im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauches entnommen werden, aber nur solange das Wasser für private Zwecke genutzt wird und die Entnahme dem Gewässer nicht schadet. Bei den derzeitigen niedrigen Wasserständen ist bei solchen Entnahmen von einer Schädigung der Gewässer auszugehen. Das Landratsamt weist deshalb darauf hin, dass diese Wasserentnahmen nicht mehr vom Gemeingebrauch gedeckt sind und damit an allen Gewässern im Ostalbkreis nicht mehr erlaubt und zu unterlassen sind.
Wasserentnahmen für gewerbliche Zwecke sind genehmigungspflichtig. Zuständig ist das Landratsamt, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, für große Industriebetriebe das Regierungspräsidium Stuttgart. In den Zulassungen wird geregelt, dass die Wasserentnahme nur bis zu einem bestimmten Schwellenwert erfolgen darf. Auf diese Weise wird die Erhaltung der ökologischen Grundfunktionen eines Gewässers gewährleistet.
Wird unberechtigt Wasser entnommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Weitere Informationen zur Wasserentnahme können beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, Tel. 07961 567-3421, wasserwirtschaft(at)ostalbkreis.de eingeholt werden.
Die aktuellen Wasserstände der Landespegel und weitere Informationen zum Niedrigwasser können zudem im Niedrigwasserinformationszentrum der LUBW https://niz.baden-wuerttemberg.de/ abgerufen werden.