Das Bürgerbüro Westhausen informiert, dass die derzeitige Gebühr eines Personalausweises von 28,80 € ab 01. Januar 2021 bundeseinheitlich angepasst wird.
Ab 1. Januar 2021 beträgt die Gebühr 37,00 € für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahrvollendet haben.
Im Herbst 2010 ist in Deutschland der digitale Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt worden. Gleichzeitig stieg die Gebühr, die für einen neuen Ausweis gezahlt werden muss, von zuvor 8,00 € auf 28,80 €. Zehn Jahre lang blieb die Summe stabil. Das Bundesinnenministerium begründet die Anhebung mit gestiegenen Personal- und Sachkosten in den zuständigen Behörden.
Die Gültigkeitsdauer bleibt wie bisher bei 10 Jahren.
Gleich bleiben die Gebühren für eine Person, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, mit 22,80 € (6 Jahre Gültigkeit) und für den vorläufigen Personalausweis mit 10,00 €.
Falls Sie in diesem Jahr noch einen neuen Personalausweis beantragen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.
Zum Termin sind ein aktuelles biometrisches Passbild, der bisherige Personalausweis sowie eine Geburts- oder Heiratsurkunde (falls Sie nicht in Westhausen geboren sind oder geheiratet haben) mitzubringen.
Bitte beachten Sie, dass Sie ab 01.01.2021 die Gebühr bei Antragstellung zahlen müssen – dies ist Bar oder mit EC-Karte möglich. Wir akzeptieren keine Kreditkarte.
Sie können Ihren alten Personalausweis (auch wenn das Ablaufdatum noch nicht erreicht ist) bis zum 31.12.2020 zum alten Preis von 28,80 € bei uns im Bürgerbüro beantragen.
Weitere geplante Änderungen sind die Pflicht zur Abgabe des Fingerabdruckes (ab August 2021), sowie Passbilder in digitaler Form (voraussichtlich ab Mai 2025).