ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG - Bebauungsplan Gewerbegebiet „A 7 Westhausen“ in Westhausen - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen hat am 16.11.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbegebiet „A 7 Westhausen“ in Westhausen aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes liegt auf den Flurstücken Flst. 303, 305/1, 562, 562/1, 563, 563/1, 3300, 3301, 3302, 3303, 3304, 3319, 3322, 3323 und 3324, befindet sich südlich der B 29 und umfasst circa 12,2.

Er wird im Norden durch den vorhandenen Wirtschaftsweg mit angrenzendem Grünstreifen sowie den Gewerbegebieten „Waage“ und „West“ im nordwestlichen Bereich, im Westen und Osten durch öffentliche Grünflächen mit Gehölzstrukturen sowie im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen begrenzt.

Auf Grund der herausragenden Lage und Verkehrsanbindung ist Westhausen mit einem anhaltenden Bedarf konfrontiert. Insbesondere ortsansässigen Firmen fehlt oftmals die benötigte Entwicklungsfläche. Da in den bestehenden Gewerbegebieten keine Grundstücke mehr zur Verfügung stehen, hat der Gemeinderat entschieden, die genannten Flächen südlich der B 29 als Gewerbegebiet auszuweisen.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um den bisher landwirtschaftlich genutzten Bereich für gewerbliche Bebauung nutzbar zu machen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans kann nachfolgendem Lageplan vom 16.11.2022 entnommen werden.