Hinweis der Gemeinde Westhausen zur geltenden Nachtruhe

Wir alle sind Lärmbetroffene und Lärmverursacher zugleich: Kein Mensch will Lärm ertragen und schon gar nicht zuhause. Dennoch verursachen wir alle Lärm – sei es währen der Arbeit, in der Freizeit (Sport, Party), durch Autofahrten oder beim Heimwerken. Konflikte können nur durch rücksichtsvolles Verhalten vermieden werden.

Die Gemeinde Westhausen möchte deshalb darauf hinweisen, dass die Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr geschützt ist. Während dieser Zeit sind alle Tätigkeiten verboten, die andere Personen in ihrer Nachtruhe stören könnten. Auch an Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich alle Arbeiten verboten, die die Ruhe des Tages stören.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!

Ihre Gemeindeverwaltung Westhausen