Die Ferienarbeit eignet sich vor allem für Schüler/innen sowie Studentinnen und Studenten
ab 16 Jahren. Voraussetzung ist, dass die Schulzeit bzw. das Studium auch nach den Sommerferien fortgesetzt werden und sich keine Berufsausbildung oder ein Arbeitsverhältnis anschließt. Für die Tätigkeit als Rettungsschwimmer/in ist außerdem ein Rettungsschwimmabzeichen in Silber erforderlich.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Bürgermeisteramt Westhausen, Personalamt, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen (Tel.: 07363/84-26, E-Mail: christin.boy@westhausen.de).