Voraussetzungen für den Erhalt eines Familien- und Sozialpasses
- Familien, mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, die mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 % Grad der Behinderung in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Personen, die Anspruch nach Kapitel 3 und 4 SGB XII §§ 27 bis 46 (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben;
- Familien, die SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Ausbildungsplatz- und arbeitssuchende Jugendliche bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres ohne Anspruch auf Leistungen; - Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 16.02.2022 werden die Anspruchsvoraussetzungen um folgenden Punkt erweitert:
Ab sofort können Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind und Bezug von Wohngeld einen Familien- und Sozialpass beantragen.
Der Familien- und Sozialpass wird gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise vom Bürgerbüro ausgestellt bzw. verlängert.
In jedem Fall ist vorab telefonisch ein Termin beim Bürgerbüro (Tel.Nr. 07363/84-10 oder -11) zu vereinbaren.
Landesfamilienpass 2022
Die neuen Gutscheinkarten 2022 zum Landesfamilienpass sind ab sofort auf dem Rathaus im Bürgerbüro erhältlich.
In jedem Fall ist vorab telefonisch ein Termin beim Bürgerbüro (Tel.Nr. 07363/84-10 oder -11) zu vereinbaren.
Familien, die bisher noch keinen Landesfamilienpass haben und die Voraussetzungen erfüllen, können beim Bürgerbüro einen Antrag stellen.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Ab sofort: Wohngeldberechtigte, und
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mind. einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Die Kindergeldberechtigung ist bei der Antragstellung nachzuweisen, ebenso durch einen Leistungsbescheid die Berechtigung von Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Bei Verlust der Gutscheinkarten können diese nicht ersetzt werden.
Hinweis zur Coronalage:
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der derzeitigen Coronalage bei zahlreichen Kooperationspartnern Einschränkungen/Schließungen oder besondere Hygienemaßnahmen für den Besuch eintreten.
Informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind.
Einige Angebote können derzeit auch nur nach vorheriger Online-Buchung besucht werden.
Zu den einzelnen Gutscheinen ist Folgendes zu bemerken:
Die speziell bezeichneten Gutscheine (Kunsthalle Baden-Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Technomuseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Residenzschloss Ludwigsburg, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, Haus der Geschichte Stuttgart, Deutschordensmuseum, Bad Mergentheim und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe) berechtigt zum einmaligen kostenfreien Eintritt.
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besucht werden. Es ist nicht möglich, die Staatlichen Schlösser und Gärten der staatlichen Museen mit speziellem Gutschein auch mit einem Gutschein „Sonstige Objekte“ mehrfach zu besuchen.
Bei Sonderveranstaltungen in Landeseinrichtungen ist es möglich, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird. Das „Junge Schloss“ in Stuttgart hat in letzter Zeit auch bei Kinderausstellungen den Gutschein akzeptiert. Im Zweifelsfall wird jedoch dazu geraten, sich vor einem Besuch telefonisch bei der Einrichtung zu erkundigen.
Da seit 2010 die Broschüre „Staatliche Schlösser und Gärten“ von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr neu aufgelegt wird, empfehlen wir, sich online über die Homepage der SSG (www.schloesser-und-gaerten.de) zu informieren. Dort ist auch eine Liste aller Objekte der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit besitzt (https://ww.schloesser-und-gearten.de/besuchsinformation/verguenstigungen/landesfamilienpass).
Der Gutschein Wilhelma berechtigt zusammen mit dem Pass in der Zeit vom 01.03.-21.10.2022 (Hauptsaison), zum Erwerb einer Familienkarte zum jeweils günstigeren Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der übrigen Zeit gilt regulär der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzliche Ermäßigung mit dem Landesfamilienpass). Für den Besuch ist folgendes zu beachten: Zwar findet der Ticketverkauf grundsätzlich online statt, jedoch nicht für die Vergünstigung für den Landesfamilienpass sowie die FamilienCard und BonusCard der Stadt Stuttgart. Hier ist eine Sonderkasse am Haupteingang für den Kauf von Tages- und Jahreskarten, die sofort genutzt werden können, täglich von 9 bis 15.30 Uhr geöffnet. Ein Kartenverkauf ohne eine dieser Berechtigungen ist dort leider vorerst nicht möglich.
Beim Gutschein Blühendes Barock erhalten Passinhaberinnen bzw. Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 19,50 Euro. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 18.03.2022 und endet am 31.10.2022.
Mit dem Gutschein „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ kann der Freizeitpark nur einmal an einem der beiden Tage, d.h. am 15.05.2022 oder am 11.09.2022, zu einem ermäßigten Preis besucht werden. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesem Tagen 6 Euro.
Aufgrund der Pandemie gibt es im Europa-Park Rust auch in 2022 nur Onlinetickets. Diese können zum regulären Preis erworben werden, das heißt, dass es 2022 keine Vergünstigung des Ticketpreises gibt. Stattdessen erhalten Landesfamilienpassinhaber am Sonntag, 11.09.2022 mit dem Gutschein und einer gültigen Eintrittskarte für diesen Tag eine 5€ EMOTIONS-Gutscheinkarte pro Person.
Der Gutschein für das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart hat das ganze Jahre Gültigkeit. Passinhaberinnen und Passinhaber können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen.
Das Porsche-Museum in Stuttgart bietet an einem beliebigen Tag im Januar 2022 oder November 2022 einmalig einen kostenfreien Eintritt an.
Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen erhalten Landesfamilienpassinhaber mit dem Gutschein einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 8 Euro (statt 22 Euro) und Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren haben freien Eintritt (statt 5 Euro).
Derzeit ist das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf geschlossen. Sofern die Corona-Lage eine Öffnung erlaubt, erhält der Gutschein seine Gültigkeit. Mit dem Gutschein bekommen Familien mit Landesfamilienpass und Gutscheinkarte die Familienkarte um 5 Euro ermäßigt, also für 26 Euro. Für Alleinerziehende beträgt der Eintritt 9,50 Euro für Erwachsene und 3,50 Euro je Kind. Bitte informieren Sie sich daher vorher im Internet, ob das Besucherbergwerk wieder geöffnet ist.
Für die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim gibt es zwei Gutschiene, mit dem Familien die Einrichtung für 6 Euro besuchen können. Der erste Gutschein gilt für die Zeit vom 10.01-20.02.2022 und der zweite vom 01.07.-30.09.2022.
Der Gutschein für den Freizeitpark Ravensburger Spielland ist nur einmal an einem der beiden Tage, d.h. am 25.06.2022 oder am 26.06.2022 gültig und kann nach wie vor an den Kassen vor Ort eingelöst werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich vorab für das gewünschte Besuchsdatum online im Reservierungstool des Parks registrieren unter: https://ravensburger-spieleland.besuchsplaner.online. Dort kann unter „Kalendertyp“ die Auswahl „Sonstiges“ für Gutscheininhaber getroffen werden. Dann ist die Reservierung auch ohne vorliegendes Onlineticket möglich.
Nutzung des Passes auch ohne Gutschein
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration(https://sozailministerium.baden-wuerttemberg.de/de/sozailes/familie/leistungen/landesfamilienpass/) ist eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nichtstaatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.