Ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen gesucht

Im Jahr 2023 sind bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre von 2024 bis 2028 neu zu wählen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht sowie bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Gemeinde Westhausen wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung - körperliche Eignung.

Bürger der Gemeinde Westhausen, die Interesse daran haben, in die Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen aufgenommen zu werden, können sich bis zum 30.April 2023 mit dem Bewerbungsformular auf der Gemeindehomepage beim Bürgermeisteramt Westhausen, Frau Luckas, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen schriftlich oder per E-Mail an Jana.luckas@westhausen.de bewerben.

Die Bewerbung muss den Familiennamen ggf. Geburtsnamen, Vornamen, Geburtstag und Geburtsort, Beruf und Wohnanschrift enthalten.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl und zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie unter https://schoeffenwahl.de.