Hausmüll gehört nicht in die öffentlichen Müllbehälter

Aus aktuellem Anlass im Bereich der Spielplätze in Reichenbach weisen wir darauf hin, dass öffentliche Müllbehälter ausschließlich der Entsorgung von Müll, der unterwegs anfällt, dienen. Dabei wird üblicherweise von kleineren Mengen Abfall ausgegangen.

Nicht erlaubt ist es, privaten Hausmüll in öffentlichen Müllbehältern zu entsorgen.

Neben dem allgemeinen Restmüll gilt dies auch für Altpapier und -glas, Elektroschrott sowie Bio-, Sperr- und Sondermüll. Anfallender Restmüll muss in der dafür vorgesehenen privaten Mülltonne entsorgt worden.

Das Entsorgen von Hausmüll in öffentlichen Müllbehältern gilt als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Wir bitten deshalb alle Bürger, ihren Hausmüll NICHT in die öffentlichen Müllbehälter der Gemeinde zu werfen!

Zusätzlich bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, dem Ordnungsamt der Gemeinde Westhausen (Tel.: 07363/ 84-26, E-Mail: Ordnungsamt(at)westhausen.de) solche Vorfälle zu melden.

Ihre Gemeindeverwaltung Westhausen