Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den Wahlscheinantrag.

Mit diesem können Sie die Briefwahlunterlagen beim Bürgerbüro beantragen.

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.

 

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auf folgenden Wegen möglich:
 

  • Beantragung per E-Mail buergerbuero(at)westhausen.de oder per Fax 07363/84-50 Hier sind folgende Daten anzugeben: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift
 

Bei weiteren Fragen können Sie sich an das Bürgerbüro (Telefon 07363/84-0) wenden.

 

Gemeindeverwaltung Westhausen

Europa- und Kommunalwahlen 2024 - Wählen ab 16 -
Informationen für Erstwählerinnen und Erstwähler

Am 11. April 2013 wurde vom Landtag Baden-Württemberg das Wahlrecht bei Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Junge Menschen haben seit dieser Gesetzesänderung mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein aktives Wahlrecht in der Gemeinde und sollen so frühzeitig in demokratische Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

Dasselbe gilt nun auch erstmals für die Europawahl in diesem Jahr. Auch hier dürfen junge Menschen nun ab dem 16. Lebensjahr von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen.

In der Gemeinde Westhausen gibt es insgesamt knapp 300 junge Bürgerinnen und Bürger, die nun am 09. Juni 2024 zum ersten Mal bei der Europa- und den Kommunalwahlen (Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Kreistagswahl) ihr aktives Wahlrecht ausüben dürfen.

Nähere Informationen für alle Erstwählerinnen und Erstwähler sowie für alle Interessierten finden Sie auf den Internetseiten https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler.html und https://www.kommunalwahl-bw.de.

Liebe Erstwählerinnen und Erstwähler, bitte nehmen Sie am 09. Juni 2024 an den Europa- und Kommunalwahlen teil und machen Sie so von Anfang an von Ihrem demokratischen Mitbestimmungsrecht Gebrauch.

Ihr Bürgermeister

Markus Knoblauch

 

Homepage des Staatsministeriums Baden-Württemberg

weitere Informationen zur Europawahl 2024 erhalten Sie auf der Homepage des Staatsministeriums Baden-Württemberg:  Europawahl: Staatsministerium Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Informationen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.

Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe.

Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?

Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).“

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im In-ternet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Homepage des Landratsamts Ostalbkreis

weitere Informationen zur Kreistagswahl erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Ostalkbkreis: Ostalbkreis.de - Kreistagswahl