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Wahlen als Grundpfeiler der Gesellschaft

Landtagswahl 2026

Allgemeine Informationen

Repräsentative Wahlstatistik

Amtliche Bekanntmachung

über die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei der Landtagswahl am 08. März 2026

Der Briefwahlbezirk der Gemeinde Westhausen wurde vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin als repräsentativer Wahlbezirk bei der Landtagswahl 2026 bestimmt.

Daher werden bei den Briefwählern für die wahlstatistischen Auszählungen Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr (je sechs Altersgruppen) vermerkt sind. Bei der Verwendung der Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.

Das Verfahren ist in den §§ 37, 38 und 60 des Landtagswahlgesetzes geregelt und zugelassen.

Näheres können die Briefwählerinnen und Briefwähler dem Merkblatt „Die Landeswahlleiterin und die Präsidentin des Statistischen Landesamtes informieren“, welches Ihnen mit den Briefwahlunterlagen zugesandt wird, entnehmen. Ebenfalls finden Sie das Merkblatt auf der Homepage der Gemeinde Westhausen unter www.westhausen.de.
 

Westhausen, 22.01.2026

Markus Knoblauch

Bürgermeister

Faltblatt Repräsentative Wahlstatistik PDF-Dokument86,87 KB

Zustellung Wahlbenachrichtigung und Beantragung Briefwahl

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

Derzeit werden allen Wahlberechtigten die amtlichen Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 08. März 2026 zugestellt.

In den Wahlbenachrichtigungen, welche am Wahlsonntag in das jeweilige Wahllokal mitzubringen sind, sind die Wahlräume sowie die Wahlzeit (8 bis 18 Uhr) für die Urnenwahl angegeben.

Die entsprechenden Wahllokale erreichen Sie wie folgt:

Wahlbezirk 001, Westhausen Bereich I
Wahllokal: Gemeindesaal St. Martin, Silvesterstraße 3, 73463 Westhausen

Wahlbezirk 002, Westhausen Bereich II
Wahllokal: Rathaus Westhausen, Bürgersaal, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen

Wahlbezirk 003, Reichenbach
Wahllokal: Bürgersaal im Kindergarten Reichenbach, Lange Straße 16, 73463 Westhausen

Wahlbezirk 004, Westerhofen
Wahllokal: Dorfhaus Westerhofen, Im Auchtfeld 8, 73463 Westhausen
(Wahllokal im oberen Saal des Dorfhauses, barrierefreier Zugang über den Kirchplatz möglich)

Wahlbezirk 005, Lippach
Wahllokal: Gemeindehaus der Kath. Kirchengemeinde, Kirchstraße 2, 73463 Westhausen

Die Briefwahl wird im Rathaus Westhausen, kleiner Sitzungssaal, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen ausgezählt.

Beantragung Briefwahlunterlagen

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den Wahlscheinantrag. Mit diesem können Sie die Briefwahlunterlagen beim Bürgerbüro beantragen.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auf folgenden Wegen möglich:

  • Einwurf des Wahlscheinantrags in den Rathausbriefkasten oder Zusendung an die Gemeindeverwaltung per Post. Der Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben werden.
     
  • Beantragung über die Homepage www.westhausen.de (Internetwahlschein)
    Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08136082 erhalten Sie ein Erfassungsformular für IhreAntragsdaten, wo auch die Wahlbezirks- und Wählernummer angegeben werden.
     
  • Beantragung über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code (über Smartphones/Tablets)
    Es öffnet sich dabei direkt der vorausgefüllte Wahlscheinantrag und es muss lediglich das Geburtsdatum eingegeben werden.
     
  • Beantragung per E-Mail unter buergerbuero(@)westhausen.de oder per Fax 07363/84-50.
    Hier sind folgende Daten anzugeben: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post /Amtsbotin zugestellt.

Die Briefwahl kann auch vor Ort im Rathaus ausgeübt werden, um der Postlaufzeit beim Rückversand der Briefwahlunterlagen entgegenzuwirken. 

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro (Tel. 07363/84-0; buergerbuero@westhausen.de) wenden.

„Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen“

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.

Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?

Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Öffentliche Bekanntmachungen

Bundestagswahl 2025

Bürgermeisterwahl 2025

Europawahl & Kommunalwahlen 2024

Landtagswahl 2021

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