Informationen für Erstwähler/-innen

Bei der bald anstehenden 20. Deutschen Bundestagswahl am 26. September 2021 sind circa 2,8 Millionen Erstwählerinnen und Erstwähler wahlberechtigt und können somit von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen.

In der Gemeinde Westhausen gibt es insgesamt rund 250 Bürgerinnen und Bürger, die nun zum ersten Mal bei der Bundestagswahl ihr aktives Wahlrecht ausüben dürfen.

Nähere Informationen für alle Erstwählerinnen und Erstwähler sowie für alle Interessierten finden Sie auf der Internetseite Bundestagswahl 2021.

Liebe Erstwählerinnen und Erstwähler, bitte nehmen Sie am 26. September 2021 an der Bundestagswahl teil und machen Sie so von Anfang an von Ihrem demokratischen Mitbestimmungsrecht Gebrauch.

Ihr Bürgermeister

Markus Knoblauch

 

Amtliche Bekanntmachung über die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei der Bundestagswahl am 26. September 2021

In der Gemeinde Westhausen wurde der Wahlbezirk 005, Lippach vom Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit den Landeswahlleitern und den Statistischen Landesämtern als repräsentativer Wahlbezirk bei der Bundestagswahl 2021 bestimmt.

Daher werden bei den Urnenwähler/innen im Wahlbezirk Lippach für die wahlstatistischen Auszählungen Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr (sechs Altersgruppen) vermerkt sind. Bei der Verwendung der Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.

Näheres können die Urnenwähler/innen aus dem Wahlbezirk Lippach dem Merkblatt „Bundestagswahl 2021- Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik“, welches im Wahllokal ausgehändigt wird, entnehmen.

Westhausen, 26.08.2021

 

Markus Knoblauch

Bürgermeister

Merkblatt

Theresa Ziegler

Hauptamtsleiterin

Zimmer 2.4

Tel.: 07363/84-24