Ehrenamtliche Jugendschöffen und Jugendschöffinnen gesucht

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden im Ostalbkreis Frauen und Männer, die an den Amtsgerichten Aalen, Ellwangen, Neresheim und Schwäbisch Gmünd und dem Landgericht Ellwangen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Der Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreises schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Ostalbkreis wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Bürger der Gemeinde Westhausen, die Interesse daran haben, in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen aufgenommen zu werden, können sich bis zum 30.März 2023 mit dem Bewerbungsformular auf der Gemeindehomepage beim Bürgermeisteramt Westhausen, Frau Luckas, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen schriftlich oder per E-Mail an Jana.luckas@westhausen.de bewerben.

Die Bewerbung muss den Familiennamen ggf. Geburtsnamen, Vornamen, Geburtstag und Geburtsort, Beruf und Wohnanschrift enthalten.

Weitere Informationen zur Jugendschöffenwahl und zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie unter https://schoeffenwahl.de.