Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen


Derzeit werden allen Wahlberechtigten die amtlichen Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt.

In den Wahlbenachrichtigungen, welche am Wahlsonntag in das jeweilige Wahllokal mitzubringen sind, sind die Wahlräume sowie die Wahlzeit (8 bis 18 Uhr) für die Urnenwahl angegeben.

Bitte beachten Sie, dass bezüglich der Wahllokale Änderungen im Vergleich zu den Wahlen in den Vorjahren vorgenommen wurden:

 

Wahlbezirk 001, Westhausen Bereich I

Wahllokal WIE BISHER: Gemeindesaal St. Martin, Silvesterstraße 3, 73463 Westhausen

Wahlbezirk 002, Westhausen Bereich II

Wahllokal NEU: Rathaus Westhausen, Bürgersaal, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen

Wahlbezirk 003, Reichenbach

Wahllokal WIE BISHER: Bürgersaal im Kindergarten Reichenbach, Lange Straße 16, 73463 Westhausen

Wahlbezirk 004, Westerhofen

Wahllokal NEU: Dorfhaus Westerhofen, Im Auchtfeld 8, 73463 Westhausen
(Wahllokal im oberen Saal des Dorfhauses, barrierefreier Zugang über den Kirchplatz möglich)

Wahlbezirk 005, Lippach

Wahllokal NEU: Gemeindehaus der Kath. Kirchengemeinde, Kirchstraße 2, 73463 Westhausen

 

Die Briefwahl wird im Rathaus Westhausen, kleiner Sitzungssaal, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen ausgezählt.

 

Beantragung Briefwahlunterlagen

 

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den Wahlscheinantrag. Mit diesem können Sie die Briefwahlunterlagen beim Bürgerbüro beantragen.

 

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auf folgenden Wegen möglich:
 

  • Beantragung per E-Mail unter buergerbuero(at)westhausen.de oder per Fax 07363/84-50.
    Hier sind folgende Daten anzugeben: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift
 

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro (Tel. Nr. 07363/84-0) wenden.

 

Nach aktuellen Informationen werden wir die Stimmzettel für die Bundestagswahl erst ca. 2 Wochen vor dem Wahltermin erhalten, weshalb ein Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen kann.

In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit hingewiesen, die Briefwahl auch vor Ort im Rathaus auszuüben, um der Postlaufzeit beim Rückversand der Briefwahlunterlagen entgegenzuwirken.