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Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Westhausen

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in WesthausenDie Gemeindeverwaltung informiert

Wir werden Sie an dieser Stelle immer aktuell über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Westhausen informieren. Nachfolgend die jeweiligen Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung zu diesem Thema:

02.06.2010 - Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Westhausen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 11.03.2010 entschieden, dass die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg statt der bisher üblichen einheitlichen Abwassergebühr zukünftig eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erheben müssen. Danach ist die Abwassergebührenerhebung nach dem (einheitlichen) Frischwassermaßstab nicht mehr zulässig. Es ist deshalb eine neue Gebührenstruktur zu entwickeln, die eine getrennte Abrechnung von Schmutz- und Niederschlagswasser (abhängig von der bebauten bzw. versiegelten Fläche) zur Grundlage hat.  

Um die geänderte Rechtsprechung umzusetzen, wird die Gemeindeverwaltung in den nächsten Monaten mit der Erhebung der bebauten bzw. befestigten Grundstücksflächen beginnen. Eine Aussage über die Auswirkungen bzw. über die Höhe der neuen Gebühr ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Nach den bisherigen Erfahrungen in anderen Bundesländern ist aber davon auszugehen, dass Gewerbetreibende mit entsprechend befestigten bzw. versiegelten Flächen durch die Neuregelung stärker belastet werden.


16.07.2010 - Weitere Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Am 02. Juni 2010 hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet sind, statt der bisher üblichen einheitlichen Schmutzwassergebühr zukünftig eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr zu erheben. Durch diese Entscheidung erfolgt keine Gebührenerhöhung. Vielmehr erfolgt eine Umverteilung zwischen den Gebührenpflichtigen.
Zur Ermittlung des Gebührenmaßstabes und zur Durchführung der Gebührenkalkulation sind von der Gemeindeverwaltung die versiegelten und angeschlossenen Flächen zu erheben. In dieses Erhebungsverfahren werden die Grundstückseigentümer mit einbezogen. Die Erhebung wird vermutlich im Herbst 2010 beginnen. Aus diesem Grund ist zum heutigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die voraussichtlich neuen Gebührensätze möglich. Im Einzelfall können ab 2010 höhere oder niedrigere Gebühren für den Abgabepflichtigen anfallen.


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