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Alles Wissenswerte zum neuen elektronischen Personalausweis ab 01. November 2010

Ab 01. November 2010 wird auf der Grundlage des Gesetzes über Personalausweise der neue elektronische Personalausweis eingeführt. Der neue Personalausweis wird die Möglichkeiten der Online–Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen verbessern und so jedem Bürger helfen, Zeit und Geld zu sparen.

Neue Funktionen auf einen Blick:

  • Einführung ab 01. November 2010 (alte Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum),
  • Scheckkartenformat,
  • Chip im Ausweis, in dem die persönlichen Daten gespeichert sind,
  • neue Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten (eID Funktion),
  • mehr Kontrolle über die eigenen Daten,
  • vorbereitet für die qualifizierte elektronische Signatur (QES separat zu erwerben),
  • mehr Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke.

Was bei der Beantragung zu beachten ist:

Im Regelfall wird der neue Personalausweis für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID Funktion beantragt werden. 
Bei der Beantragung muss ein alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde (Original) sowie eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten bei einer Beantragung unter 16 Jahre vorgelegt werden.
 
Das Lichtbild muss, wie beim aktuellen Reisepass, biometrisch sein. Das Foto muss aktuell sein und das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein – keine Halbprofile. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Es wird empfohlen, diese Bilder beim Fotografen machen zu lassen!

Der neue Personalausweis ist ab Antragsdatum 10 Jahre gültig.
Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Die Gebühr beträgt 28,80 €. Unter 24 Jahre sind es 22,80 €.

 

Wir weisen daraufhin, dass es ab 01. November durch die Einführung des elektronischen Personalausweises zu verlängerten Wartezeiten im Bürgerbüro kommen kann.

Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro zu
folgenden Öffnungszeiten gerne zur Verfügung:

Montag        8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag      8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch      8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag    8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag      8.00 – 12.00 Uhr

Ihr Bürgerbüro

 

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auch auf den Seiten des Personalausweisportals. Den Link zum Personalausweisportal finden Sie auf unserer rechten Infospalte.

 


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Zur Internetseite:

www.personalausweisportal.de